Coronavirus-Dekret CURA ITALIA – Bonus von 600 Euro für Selbständige und MwSt.-Nummern.
Unter den Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Unternehmen gibt es auch Maßnahmen für Selbständige. Unter diesen findet sich ein für den Monat März geplanter Bonus, der sich auf 600 Euro beläuft und fast 5 Millionen Menschen betrifft. Das gestern vom Ministerrat verabschiedete Dekret „Cura Italia“ sieht nach den Worten von Premierminister Conte und Minister Gualtieri einen Fluss von 350 Milliarden Euro zur Unterstützung von Familien, Unternehmen und Arbeitnehmern in dieser schwierigen Zeit des Covid19-Notstands vor.
Der Bonus von 600 Euro, der vom INPS von denjenigen beantragt werden kann, die ihn tatsächlich benötigen (Minister Gualtieri hat bereits diejenigen, die weniger Liquiditätsprobleme haben, gebeten, ihn nicht zu beantragen), betrifft Freiberufler, die eine ab dem 23. Februar 2020 aktive Mehrwertsteuernummer haben, und Arbeitnehmer, die in einem koordinierten und kontinuierlichen Kooperationsverhältnis („co.co.co“.) stehen, die ab dem 23. Februar 2020 aktiv sind, die Mitglieder des Sonderkontos sind (gemäß Artikel 2, Absatz 26 des Gesetzes Nr. 335 vom 8. August 1995), die keine Rente haben und die nicht Mitglieder anderer Formen der obligatorischen Sozialversicherung sind. Darüber hinaus wird auch die Zahlung von Vor- und Fürsorgebeiträgen für Selbständige ausgesetzt.
Die folgenden Kategorien von Arbeitnehmern werden ebenfalls anerkannt:
- Selbständige, die der Sonderverwaltung der „AGO“ angehören, keine Rente beziehen und nicht Mitglied anderer obligatorischer Sozialversicherungssysteme sind;
- Saisonarbeitnehmer im Tourismus und in Termaleinrichtungen, die ihr Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. Januar 2019 und dem Datum des Inkrafttretens dieser Bestimmung unfreiwillig beendet haben, sofern sie keine Rentner oder Angestellten sind;
- Arbeitnehmer im Agrarsektor mit befristeten Arbeitsverträgen, die keine Rente erhalten und die 2019 mindestens 50 tatsächliche Arbeitstage in der Landwirtschaft geleistet haben;
- Arbeitnehmer, die Mitglieder des Pensionsfonds für Unterhaltungsindustrie sind (mit mindestens 30 täglichen Beiträgen, die 2019 an denselben Fonds gezahlt werden), aus denen ein Einkommen von höchstens 50.000 Euro erzielt wurde, und die keine Rente erhalten, sofern sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung kein Arbeitsverhältnis haben.
WIE BEANTRAGEN Die Verordnung sieht vor, dass die Prämie vom INPS direkt an die Berechtigten ausgezahlt wird, aber es muss ein formeller Antrag an das INPS selbst gestellt werden. Das Institut überprüft, ob die Person, die den Antrag gestellt hat, die Voraussetzungen erfüllt, und zahlt dann die Zulage als Pauschalbetrag aus: Letztere trägt also nicht zur Einkommensbildung bei. Die von der Regierung für das Jahr 2020 festgelegte Ausgabengrenze beträgt 1.800 Millionen Euro für die Auszahlung von Boni: Jeder, der in die oben genannten Kategorien fällt, kann beantragen, diese zu erhalten.
Quelle: leggo.it